Kfz Gutachter Düsseldorf

 

Sie benötigen ein Motorradgutachten?

 

 Wir als zertifiziertes Sachverständigenbüro sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für Motorradgutachten! 

 

 

     

 

 

 

Wann wird ein Kfz-Sachverständiger bzw. ein Kfz-Gutachter benötigt?

 

In den meisten Fällen sind  Motorradschäden nach Verkehrsunfällen der Grund für die Beauftragung eines Sachverständigen. 

 

Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie das Recht einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Gutachtenerstellung zu beauftragen.

Das gilt selbst dann, wenn die Eintrittspflichtige Versicherung des Unfallgegners ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen eigenen Sachverständigen bestellt hat. 

 

 

Wenn Sie eine Schadenersatzforderung geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Ansprüche grundsätzlich belegen.

Ihr Kfz-Sachverständiger ermittelt für Sie die schadenrelevanten Kosten bezüglich des beschädigten Motorrades.

 

Hierzu gehören folgende Positionen. 

   Wiederherstellungskosten des beschädigten Motorrades.

   Bei einem Totalschaden der Wiederbeschaffungswert des beschädigten Motorrades.

 

Die Abrechnung der Gutachtenkosten erfolgt im Regelfall direkt mit dem eintritsspflichtigen Haftpflichtversicherer.

 

 

 

Haftpflichtschaden-Gutachten. 

                                                 

Ein Haftpflichtschaden-Gutachten kann in Auftrag gegeben werden, wenn Ihnen jemand einen Schaden an Ihrem Motorrad zugefügt hat und die Schadenhöhe über 700,00 Euro liegt.

Die voraussichtliche Schadenhöhe stellt der Sachverständige vor der Auftragsübernahme fest.

Bei Schäden unter 700,00 Euro werden die Gutachtenkosten von der einzutretenden Haftpflichtversicherung nicht übernommen.

Bei einem durch Fremdverschulden entstandenen Motorradschaden sind Sie berechtigt einen freien und unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.

Im Gegensatz zu einem von der gegnerischen Haftpflichtversicherung beauftragten Sachverständigen vertritt der von Ihnen beauftragte Sachverständige ausschließlich Ihre Interessen und erstellt ein Gutachten, dass frei von vorgegebenen Auflagen dritter (Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers) ist.

Nur eine lückenlose und vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche vollumfänglich erstattet werden.

Um einen eventuellen Wertminderungsanspruch geltend zu machen ist in der Regel ein Gutachten erforderlich.

Der Geschädigte kann eine Abrechnung der Reparaturkosten auf der Basis des vorgelegten Gutachtens (fiktive Abrechnung) vornehmen.

 

 

 

 

Unsere Auftraggeber.

 

 •   Versicherer / Versicherungsnehmer

 •   Leasinggesellschaften

 •   Rechtsanwälte & Notare

 •   Kreditinstitute

 

 

 

 

 

 

 

 

 

kfz-gutachter-duesseldorf@t-online.de